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Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ?
#14
das ja handelt nur, wenn sie das kindeswohl in gefahr sehen. Väterlicher umgang, das ausbleiben des selben, gehört für die nicht in diese kategorie.
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RE: Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ? - von iglu - 31-07-2012, 12:46

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