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Kindeswohl - Spielball des Familienrechts?
#60
(05-01-2015, 17:37)wackelpudding schrieb: - Wie sich der jeweilige Sachverhalt im jeweiligen Kindesalter auswirkt ist nicht gesagt.
-Was mehrere zutreffende Sachverhalte an Auswirkung haben, ist nicht gesagt.
-Ob und wie die Bedeutung eines Sachverhaltes für ein Kind in spezifischen Lebenssituationen ausfällt, ist nicht gesagt.
-Ob die 13 Experten einen gesellschaftlichen Konsenz zum "Kindeswohl" abbilden, ist nicht überprüft.

Diese Einwände liegen nahe und deshalb geht Kimiss auch darauf ein, in der Diskussion ab Seite 37. Auch weitere naheligenden Fragen, z.B. die Einflussdauer eines Faktors werden angesprochen. Ist wirklich lesenswert.

Einen gesellschaftlichen Konsens wollen sie jedoch nicht abbilden, sondern suchen eine Metrik für Kindeswohl aus Sicht von klinischen Psychologen und Psychotherapeuten. Die Motivation besteht ja gerade darin, dass es keine allgemeine Definition und keinen Konsens über das Kindeswohl gibt, sondern es als unbestimmter, unmessbarer Begriff von jedem anders benutzt wird. Vielleicht trägt der Ereigniskatalog mal dazu bei, dass eher ein Konsens entsteht.

Die Kritik an der Kimiss-Metrik liegt sehr eng in den deutschen Krankheiten im Familienrecht begründet. Das ganze Familienrecht ist vergleichweise unkonkret, unbestimmt, kombiniert sogar noch Unbestimmbarkeiten. Klar, das generiert fette Umsätze und jeder mit Macht kann sich die Dinge für sich selber vorteilhaft hindrehen. Es gibt aber auch Länder, die bereits im Gesetz selbst sehr konkret etwas verlangen. Beispiel Norwegen, Beispiel Umgang: Sobald die Eltern nicht selber (oder per Pflicht-Mediator) damit klarkommen, den Umgang zu vereinbaren, steht auf konkreteste Weise im Gesetz: Jede Woche einen Nachmittag plus alle 2 Wochen ein ganzes Wochenende, 2 Wochen im Sommer, Weihnachten oder Ostern, sowie eine gesetzliche Verpflichtung, bei Änderungen rechtzeitig Bescheid zu geben.

Die Argumentation in Deutschland dagegen sind genau die Einwände, die auch gegen die Konkretisierung des Kindeswohls aufgefahren werden. Unflexibel, zu wenig fallbezogen, altersbezogen und so weiter. Und so gelingt es, eine Zeugniskopie als kindeswohlschädlich hinzudrehen und einen Werktags-Umgangsnachmittag als zu viel, weil Mutti das nicht will.
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Kindeswohl - Spielball des Familienrechts? - von Ibykus - 30-07-2012, 18:24
RE: Kindeswohl - Spielball des Familienrechts? - von Ibykus - 30-07-2012, 19:47
RE: Kindeswohl - Spielball des Familienrechts? - von Ibykus - 31-07-2012, 16:51
RE: Kindeswohl - Spielball des Familienrechts? - von iglu - 01-08-2012, 09:08
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RE: Kindeswohl - Spielball des Familienrechts? - von Ibykus - 07-08-2012, 00:11
RE: Kindeswohl - Spielball des Familienrechts? - von Ibykus - 08-08-2012, 18:48
RE: Kindeswohl - Spielball des Familienrechts? - von iglu - 08-08-2012, 22:36
RE: Kindeswohl - Spielball des Familienrechts? - von iglu - 10-08-2012, 17:52
RE: Kindeswohl - Spielball des Familienrechts? - von Ibykus - 05-01-2015, 15:28
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RE: Kindeswohl - Spielball des Familienrechts? - von Ibykus - 05-01-2015, 18:46
RE: Kindeswohl - Spielball des Familienrechts? - von Ibykus - 05-01-2015, 20:20

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