25-07-2012, 12:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-07-2012, 12:34 von Leutnant Dino.)
Die Grundlage ist, wie hoch der bisher erarbeitete Rentenanspruch überhaupt ist. Liegt der Rentenanspruch ungefähr am Pfändungsfreibetrag, dann macht es keinen Sinn in die Rentenkasse einzuzahlen, weil spätestens beim Renteneintritt das lustige Pfänden beginnt. Alle anderen Varianten und Möglichkeiten ordnen sich nach diesem Status ein.