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Umgangskosten und SGBII
#2
Wenn ich die Entscheidung des BSG richtig verstanden habe, dann bekommen die Kinder für den Umgang mit der Mutter den vollen Regelsatz als temporäre Bedarfsgemeinschaft.

Über den Vater ist hier aber relativ wenig bekannt, ich nehme aber an, dass er kein ALG II bekommt. Also fällt die Masche: "Wir ziehen etwas aus der rechten Tasche und stecken es in die linke Tasche" aus.

Bliebe nur die Möglichkeit des unterhaltsrechtlichen Anspruchs auf die Umgangskosten gegenüber dem Vater.

Hier sagt das BSG wieder etwas ganz anderes, wie üblicherweise im Strafrecht mit Verweis auf den § 1606 vorgegangen wird. Das BSG hat die Worte: In der Regel" in diesem § für allgemein verbindlich erklärt und die Betreuungsleistung Barunterhalt gleichgesetzt, wie es auch das Familienrecht ohne Ausnahme macht.

Nun bist Du selbst ja in Vollzeit beschäftgt, soviel ich weiss und drei Kindern zum Barunterhalt verpflichtet, während ein weiteres Kind bei Dir wohnt.

Schildere uns doch bitte mal, wie es sich nun bei Euch verhält.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Nachrichten in diesem Thema
Umgangskosten und SGBII - von RobertK - 22-07-2012, 15:31
RE: Umgangskosten und SGBII - von Camper1955 - 22-07-2012, 16:02
RE: Umgangskosten und SGBII - von RobertK - 23-07-2012, 12:18
RE: Umgangskosten und SGBII - von Camper1955 - 23-07-2012, 13:05
RE: Umgangskosten und SGBII - von RobertK - 23-07-2012, 13:44
RE: Umgangskosten und SGBII - von sorglos - 23-07-2012, 13:05
RE: Umgangskosten und SGBII - von RobertK - 23-07-2012, 13:48
RE: Umgangskosten und SGBII - von Camper1955 - 23-07-2012, 15:01
RE: Umgangskosten und SGBII - von RobertK - 27-07-2012, 13:24

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