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Umgangskosten und SGBII
#1
In letzter kursiert immer wieder im NETZ ein Link auf ein Schreiben des MAIS NRW, so wie dieser hier:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueb...900945.php

Ich habe nun nachgefragt beim Ministerium:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Internet kursiert eine Stellungnahme ihres Hause bzgl. der Kostenerstattung des Umgangsrechtes beim SGB II, dass dem betreuenden Elternteil bei dem die Kinder leben keine anteiliegenden Regelleistungen bei den Kindern in Abzug gebracht werden, wenn das Umgangselternteil Leistungen anteilmäßig für die Umgangswochenenden beantragt.

Ist diese Information richtig oder handelt es sich um eine Internetente.

Hier der LINK dazu

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueb...900945.php

ZITAT Anfang
"In einem Antwortschreiben des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW an das Soziale Bündnis Jüchen e.V. vom 25. Mai 2012 (per Email) heißt es: "Erzielen die Kinder kein eigenes Einkommen, das über den gezahlten Regelsatz, einschließlich der Kosten der Unterkunft hinausgeht, wird am zeitweisen Aufenthaltsort gezahlte Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II nicht auf die Grundsicherungsleistungen der Kinder am gewöhnlichen Aufenthaltsort angerechnet. Das heißt, die Kinder beziehen in der zweiten Bedarfsgemeinschaft zusätzlich Grundsicherungsleistungen, wenn sie sich beim umgangsberechtigten Elternteil aufhalten." (Soziales Bündnis Jüchen e.V)"
ZITAT ENDE

Hier nun die Antwort des Ministeriums:

Sehr geehrter Herr K*****,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Email.

Letztendlich sollte mit dem von Ihnen zitierten Text ausgesagt werden, dass den Kindern bei einem Aufenthalt in einer zeitweisen Bedarfsgemeinschaft, sofern Hilfebedürftigkeit besteht, Regelleistungen in voller Höhe zustehen und keine Abschläge für Bedarfe in Betracht kommen, die in der temporären Bedarfsgemeinschaft regelmäßig bzw. typischerweise nicht anfallen Es wurde insofern auf das BSG-Urteil vom 02.07.2009 (Az: 14 AS 75/08 R) Bezug genommen. Leider ist dieser Hinweis in dem von Ihnen zitierten Text unterblieben.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

J*** *****

Ministerium für Arbeit, Integration
und Soziales des Landes NRW
Referat II B 4
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
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Umgangskosten und SGBII - von RobertK - 22-07-2012, 15:31
RE: Umgangskosten und SGBII - von Camper1955 - 22-07-2012, 16:02
RE: Umgangskosten und SGBII - von RobertK - 23-07-2012, 12:18
RE: Umgangskosten und SGBII - von Camper1955 - 23-07-2012, 13:05
RE: Umgangskosten und SGBII - von RobertK - 23-07-2012, 13:44
RE: Umgangskosten und SGBII - von sorglos - 23-07-2012, 13:05
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RE: Umgangskosten und SGBII - von Camper1955 - 23-07-2012, 15:01
RE: Umgangskosten und SGBII - von RobertK - 27-07-2012, 13:24

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