18-07-2012, 10:27
Hallo und vielen Dank,
@ Mitglied
Das französische Familiengericht hat ja ein rechtskräftiges Urteil zur Unterhaltszahlung bis zur Scheidung erlassen. Dieses Urteil ist ja vollstreckbar, auch in Deutschland. 3 Monate sind recht kurz. Ich muss dann eben noch einen Monat bezahlen bevor ich das einstelle.
@ Rumpel
Zum Spuren verwischen ist es noch zu früh. Kommt wenn ich ins gelobte Land gehe.
Vielen Dank.
Gruß
Pennfred
@ Mitglied
Das französische Familiengericht hat ja ein rechtskräftiges Urteil zur Unterhaltszahlung bis zur Scheidung erlassen. Dieses Urteil ist ja vollstreckbar, auch in Deutschland. 3 Monate sind recht kurz. Ich muss dann eben noch einen Monat bezahlen bevor ich das einstelle.
@ Rumpel
Zum Spuren verwischen ist es noch zu früh. Kommt wenn ich ins gelobte Land gehe.
Vielen Dank.
Gruß
Pennfred