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Besetzung des Jugendhilfeausschusses durch Richter
#1
Hallo,
durch Zufall entdecke ich auf hier unter Jugendhilfeausschuss, dass mein zuständiger Richter beim AG dort als beratendes Mitglied tätig ist.
Dieser Richter hatte immer stets so geurteilt, als wäre er Angestellter beim Jugendamt.
JA plappert vor, welches dann auch anschließend auch so im Beschluss zu lesen war.
Das waren so u.A.:
- Umgangsminimierung
- Unterhalt bis zum Anschlag.
- Die meisten Anträge kostenpflichtig angelehnt
- Weigerung Belehrung nach §89 nachzutragen
- u.v.m.
Ein typischer Väterentsorgungsrichter eben.
Zwar lese ich hier das es völlig legitim sei, dass ein Richter in beratender Funktion dort tätig ist.
Wenn ich mir dann noch anschaue wer noch Mitglied dort ist, glaube ich nicht mehr an eine richterliche Unabhängigkeit.
Ich frage mich, ob man solch einen Richter nicht wegen Befangenheit ablehnen kann.
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Besetzung des Jugendhilfeausschusses durch Richter - von webmin - 11-07-2012, 22:06

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