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Anforderung Kontoauszuege durch das Jugendamt
#1
Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe dann doch mal eine "Anfaengerinnenfrage".

Viel gelesen haben wir bei Euch schon und im Auswanderungsrat-geber, ein Glueck, sonst waeren wir vielleicht in die ein oder andere daehmliche Falle getappt.

Nun habe ich auf alten Kontoauszuegen meines Darlings eine alte Ueberweisung ins Zielland entdeckt. Saubloed, ich weiss, aber damals kannten wir diese Website noch nicht.

Das deutsche Konto von Sweatheart ist kurz vor unserer Auswanderung auf Antrag geschlossen worden, "geloescht". Mir ist klar, dass Kontoauszuege ob Konto geschlossen wird oder nicht 10 Jahre bei den Banken aufgewahrt werden.
Ein Strafverfahren scheint noch nicht beantragt. Kann das Jugendamt trotzdem die Kontoauszuege anfordern? Nach dem Motto "Vielleicht finden wir ja Spuren ueber den Verbleib des Deliquenten?".

Datenschutz geniessen Unterhaltsschuldner nicht, da waere es wohl ziemlich wahrscheinlich, dass die die Kontoauszuege schon vorliegen haben? Und wenn ja, von wievielen Jahren?

Gruesse von Globalisierte
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Anforderung Kontoauszuege durch das Jugendamt - von Globalisierte - 08-06-2012, 10:21

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