17-06-2012, 20:45
(17-06-2012, 20:22)Skipper schrieb: Ich halte eine solche Anregung für keinesfalls harmlos!
Ich sehe keine große Gefahr darin, am Schluss der Verhandlung noch darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß gegen die getroffenen Vereinbarungen auch Konsequenzen haben kann.
Man muss es ja auch klingen lassen wie:
"Und wenn du nicht spurst, gibts was auf die Schnauze" sondern
"Herr Richter, bitte weisen Sie noch auf die Konsequenzen aus §89 FamFG hin."