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Einreise nach D mit Unterhaltsschulden bei Todesfall
#51
(21-05-2012, 18:22)Camper1955 schrieb: Ich würde jetzt mit 4000 € Netto locker 2500 € beiseite bringen, und würde mehr oder weniger ein Leben in Saus und Braus führen.

Camper

Du hast nicht nur einen Denkfehler drin, sondern auch einen Rechenfehler. 6.000.- Euro brutto wie oben geschrieben ergeben keine 4.000.- Euro netto- nicht in Deutschland, Steuerklasse 1, halber Kinderfreibetrag. Das sind nur 3.150.- Euro netto. Minus 1.700 Euro Unterhaltsverpflichtung, bleiben weit weniger als du gerechnet hast.
Und warum sollte ich für einen Facharbeiterlohn, der mir dann bleibt, weiterhin 60 Stunden ackern?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Einreise nach D mit Unterhaltsschulden bei Todesfall - von Austriake - 22-05-2012, 17:16

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