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Einreise nach D mit Unterhaltsschulden bei Todesfall
#33
(20-05-2012, 19:39)Leutnant Dino schrieb: @Camper
Zitat:Ich bin ein gering qualifizierter Mitte-50er.
Dafür schreibst Du aber ziemlich stilvoll. Ich wusste bis vor einem Jahr nicht, dass mein Diplom nichts wert ist - die Handwerkskammer erkennt das nicht an. Somit bin ich Kfz-Schlosser, aber in diesem Beruf habe ich seit 28 jahren nicht mehr gearbeitet.

Nun, ich habe genau so lange nicht mehr in meinem Lehrberuf als Bürokaufmann gearbeitet.

2 meiner potentiellen Ausbilderinnen zum Mediator haben aber gesagt, dass das egal sei.

Wichtig sei in erster Linie, dass ich meinen Lehrberuf überhaupt ein paar Jahre ausgeübt habe. Das sei die einzige rechtliche Voraussetzung, für die Weiterbildung.

Die persönliche Voraussetzung bringe ich vor allem durch meine Erfahrung in 18 Jahren "Rosenkrieg" mit. Das wie gesagt die Meinung 2er Ausbilderinnen zum Mediator.

Von der Rechtsseite her, könntest auch Du eine Weiterbildung zum Mediator beantragen, sofern Du Deinen Lehrberuf als KfZ-Schlosser 3 Jahre oder länger ausgeübt hast.

Nur an der persönlichen Voraussetzung müsste man meiner privaten Ansicht nach noch feilen. Aber das wirst Du ja selbst feststellen, wenn Du Dich offen und ehrlich reflektierst.

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Einreise nach D mit Unterhaltsschulden bei Todesfall - von Camper1955 - 20-05-2012, 22:05

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