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Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter
Ich habe mich jetzt entschieden, im Sinne von Karlma zu antworten:

"Es wird bestätigt, dass die Eilbedürftigkeit damit entfallen ist. Die Befristung des JC, sowie der immer noch bestehende Rückstand von 526,14€ macht aber deutlich, dass eine grundsätzliche Klärung leider weiterhin erforderlich ist.
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RE: Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter - von beppo - 28-10-2012, 11:43

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