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Ein Tipp für Unterhaltspreller im Ausland
#63
(26-05-2012, 14:10)MLCer schrieb:
(26-05-2012, 13:17)gleichgesinnter schrieb: Also mir erscheint es auch etwas realitätsfern, das jemand, der wieder nach Deutschland kommt, in Ruhe weitermachen kann. Die haben dich doch durch die mittlerweile lückenlose Vernetzung untereinander doch gleich am Wickel, oder?

Die Vernetzung ist nicht lückenlos, noch nicht. Aber in die Richtung geht es...

Ich sehe bei der Rückkehr nur ein melderechtliches Problem. Wenn man im benachbarten Ausland einen (Schein)Wohnsitz hat, ist dieses Problem auch gelöst.

Ok, anderes Problem ist eine evtl. Festanstellung. Aber die sollte man sowieso meiden, Selbständigkeit läßt mehr Möglichkeiten zu. Als Selbständiger kommuniziert man mit dem Finanzamt sowieso über eine (nicht zustellfähige) Geschäftsadresse, die kann man auch für Krankenversicherung oder PKW-Zulassung nutzen. c/o Adressen werden oft auch akzeptiert.
Wo ist der Denkfehler?

Petrus hat nur recht, wenn man wie der Mann in der Menge lebt, Herr Inkognito, der immer nur bei Grün über die Straße läuft und nie schwarz fährt usw.
Wenn man aber zurückkehrt um Sozileistungen (z. B. Rentensprüche vorab) zu fordern oder um als Harzer zu leben, dann sieht die Geschichte anders aus. Ich sage nur ein Satz: "Schafende Hunde weckt man nicht".

@Inschöniör

Du hast recht, die deutsche Justiz hat mehr als genug Geld um mit ihren "Kunden" auszugeben. Deutscher Knast kann man -vergleichsweise- noch als extreme Entspannungskur mit kostenlose Fitnessstudio, Unterhaltungsmöglichkeiten, Verpflegung sowie 24/7 medizinische Versorgung bezeichnen. Geld fehlt da wirklich nicht: http://www.bild.de/news/leserreporter/le....bild.html
++++++++Zahlst du noch oder lebst du schon?+++++++++
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RE: Ein Tipp für Unterhaltspreller im Ausland - von AlterSchwede - 26-05-2012, 16:17

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