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Totalverweigerung.... wie vorgehen? Schweiz!
#51
(08-05-2012, 13:43)p schrieb: Die Schweiz ist ein beschissener Ort, um Unterhaltsforderungen zu entgehen.

Detlef z.B. meint, das wäre eine der Optionen. Eine der besten Optionen. Mag sein, das er sich irrt...

Ok, ich stimme euch zu, die Betreibung in der Schweiz ist möglich und sogar einfach. Wenn man weiss, wo der Pflichtige wohnt und/oder arbeitet.

Wie kann man das Auffliegen vermeiden? Ja, es gibt Meldepflicht. Kann ein Gläubiger sie einfach so abrufen? Was für Strafen gibt es für die Verletzung der Meldepflicht? Ist der Wohnsitz im benachbarten Frankreich zu empfehlen - gilt dann die französische Steuerpflicht?

Ich denke, wir brauchen eine CH-FAQ, speziell an die Unterhaltspflichtigen zugeschnitten.

Z.B. sind für den Steuertarif Kinder relevant. Es lohnt sich sie anzugeben, weil dann deutlich weniger Steuer gezahlt werden (viel mehr als Mindest-KU in DE). Andererseits, wenn die Kinder in DE bekannt werden, kann es zu einem unerwünschten Behörden-Traffic in Richtung DE kommen. Dadurch kann man auffliegen. Ist es vielleicht ratsam Kinder zu verschweigen und leider mehr Steuer zu zahlen?

Kann jemand solche Tipps zum Bewilligungsverfahren in CH geben?
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RE: Totalverweigerung.... wie vorgehen? Schweiz! - von MLCer - 11-05-2012, 10:07

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