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Deutsches Kind, australischer Vater, wie Unterhalt einklagen
#5
Deutsche Botschaft: "Die Ermittlung von Anschriften in Australien ist schwierig, da kein polizeiliches Meldewesen mit Meldepflicht besteht." - selbst für Deutsche in Australien, um so mehr für Australier in Australien. Die deutsche Botschaft empfiehlt, im Telefonbuch nachzusehen.

Ausserdem ist er noch nicht einmal rechtlicher Vater. Zur Zeit unmöglich, Unterhalt durchzusetzen. Ist er überhaupt biologischer Vater des Kindes, ist das nachgewiesen oder nur eine Vermutung? Welche Geschichte steckt hinter der jetzigen Situation?
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RE: Deutsches Kind, australischer Vater, wie Unterhalt einklagen - von p__ - 07-05-2012, 08:12

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