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Mehrbedarf des Kindes bei Wechselmodell
#11
Wenn es so ist, dass der Bedarf des Kindes sich aus der Lebensstellung des barunterhaltspflichtigen Elternteils herleitet und der Betreuungsunterhalt als gleichwertig anzusehen ist, gibt´s da nichts zu quoteln, wenn die Eltern im gleichen Umfang betreuen. Der zuzurechnende Betreuungsunterhalt hat dann ja immer den Wert des vom anderen Elternteil geleisteten Barunterhalts, womit beide Eltern im wahrsten Sinne des Wortes gleichwertigen Unterhalt leisten.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Mehrbedarf des Kindes bei Wechselmodell - von micha - 08-05-2012, 16:23
RE: Mehrbedarf des Kindes bei Wechselmodell - von wackelpudding - 09-05-2012, 12:15

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