Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Mehrbedarf des Kindes bei Wechselmodell
#6
Doch, da steht was zum Unterhalt drin. Zitat:

"OLG Frankfurt vom 25.02.2003, Aktenzeichen 1 WF 17/03: "Bei überwiegend gemeinsamer Betreuung ist kein Elternteil berechtigt, Unterhaltsansprüche des Kindes geltend zu machen, da der Lebensmittelpunkt des Kindes nicht feststellbar ist". Ebenso das OLG München vom 12.8.2002 (Az 26 UF 1103/02), in FamRZ 2003, Seite 248. Folglich kann auch keiner der beiden einen Unterhaltsvorschuss beanspruchen (Bayer. Verwaltungsgericht München vom 27.02.2002 (Az M 6b K 01.5340). Andere Oberlandesgerichte, namentlich das OLG Düsseldorf errechnen noch komplizierte Ausgleiche."
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Mehrbedarf des Kindes bei Wechselmodell - von p__ - 30-04-2012, 12:10
RE: Mehrbedarf des Kindes bei Wechselmodell - von micha - 08-05-2012, 16:23

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste