Themabewertung:
  • 2 Bewertung(en) - 3 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Vater deutscher Kind lebt in Österreich Unterhalt
#4
Und das könnte die Antwort sein:

Sehr geehrte Frau Alexerl,

zunächst möchte ich mich für Ihren Brief bedanken, in dem Sie uns einfältigen Österreichern so viele wertvolle Tipps bezüglich der Gestaltung unseres Staatswesens geben.

Es ist wirklich interessant zu erfahren, wieviel Sie in Deutschland uns doch voraus haben (Oder sind Sie vielleicht selbst gar keine Deutsche? Ihrer fehlerhaften Grammatik zufolge könnten Sie durchaus auch Nicht-Muttersprachlerin sein.)

Ihren Berechnungen zum Kindesunterhalt entnehme ich, dass Ihr Mann (Glückwunsch im Übrigen zur so fixen Hochzeit nach dem Auszug der ersten Frau und des Kindes) so um die 4.200 € netto hat. Nach Abzug des "utopischen" Kindesunterhalts dürften ihm also noch etwa 3.340 € verbleiben. Das ist eigentlich für eine Einzelperson recht auskömmlich, allerdings gebe ich zu, dass es sich von diesem Rest nicht mehr ganz so komfortabel leben lässt, wenn man sich eine Zweitfrau zulegt, deren Arbeitswillen eher ... hm ... stark unterdurchschnittlich ausgeprägt ist.

Aber keine Bange, werte Frau Alexerl, es ist ja sogar bis zu uns in unser rückständiges Österreich durchgedrungen, dass Stuttgart wohl eine der Regionen mit der geringsten Arbeitslosenquote des so fortschrittlichen Deutschlands ist. Somit dürften auch für Sie gute Aussichten bestehen, Ihren Mann beim Auffüllen der Familienkasse tatkräftig zu unterstützen.

Soweit dazu. Nun möchte ich mir doch erlauben, zu einigen Punkten Ihres Schreibens, die mir unklar waren, nachzufragen:

(24-04-2012, 18:29)alexerl schrieb: Die Mutter möchte den Unterhalt rückwirkend seit dem Auszug haben, obwohl
sie eine mündliche Vereinbarung hatten, dass mein Mann nach Düsseldorfer
Tabelle zahlen soll. Außerdem hatte sie ja alles was wertvoll war ja eh
mitgenommen und das Kind wurde von uns wohlwollend entschädigt.

Ich frage mich, wie Sie darauf kommen, dass die Hausratsaufteilung etwas mit dem Kindesunterhalt zu tun haben könnte. Der Kindesunterhalt wird nach dem laufenden Einkommen und nicht nach den Vermögenswerten berechnet. Das ist im rückständigen Österreich nicht anders als im fortschrittlichen Deutschland.

Auch eine (wohlwollende) Entschädigung des Kindes (wofür Entschädigung?) hat natürlich nichts mit dem Kindesunterhalt zu tun. Das sind freiwillige Zusatzleistungen, die Ihr Mann geben kann oder auch nicht. Wie Sie in Ihrem Schreiben erklärten, hat er diese Zusatzleistungen nun ohnehin eingestellt.

(24-04-2012, 18:29)alexerl schrieb: Mit verlaub,
aber welches Kind braucht 835 Euro im Monat?

Mit Verlaub, vermutlich ebenso wenig wie zwei Erwachsene 3.340 Euro "brauchen".

(24-04-2012, 18:29)alexerl schrieb: Unter und gesgt, wir wissen
genau, wer das Geld einsteckt:-)

Natürlich, und unter uns gesagt, wir wissen auch genau, wer das Geld am liebsten selber einstecken würde :-)

(24-04-2012, 18:29)alexerl schrieb: Ich selbst war auch allein erziehende Mutter, bekam 320 Euro Unterhalt
fürs Kind

Bitter, wie schlecht Sie damals mit der Wahl des Vaters waren. Da ist es verständlich, dass man anderen nicht das Schwarze unterm Fingernagel gönnt... Aber offensichtlich hatten Sie ja bei der Wahl Ihres jetzigen Ehemannes (der ja so "großzügig" ist) ein glücklicherse Händchen. Gratulation zu Ihrer Lernfähigkeit.

(24-04-2012, 18:29)alexerl schrieb: In Deutschland wird zumindest das Kindergeld anteilig beim Kindesunterhalt
abgezogen, in Österreich nicht! In Deutschland kann man keine 3 Jahre
rückwirkend den Unterhalt nachfordern, nur in Österreich.
Jetzt meine Frage.. Ist das alles förderlich für die Vater-Kind Beziehung?

Die Liebe eines Elternteils zu seinem Kind hängt im Allgemeinen nicht davon ab, wieviel ihn das Kind kostet.

(24-04-2012, 18:29)alexerl schrieb: Wir sind völlig verzweifelt, denn auch wir haben sehr hohe Ausgaben. Haus
abzahlen, meine Krankenkasse, Versicherungen und und und.

Wie schon angedeutet, Arbeit hilft ungemein, den Lebensstandard zu erhöhen. Selbst bei Frauen.

(24-04-2012, 18:29)alexerl schrieb: Und wer ist der Leidtragende? Das Kind, denn es bekommt jetzt keinen
Skiurlaub mehr von uns, keinen großen Weihnachtsgeschenke mehr, keine
Geburtstagsüberraschungen... NICHTS!

Auch hier verstehe ich Sie nicht ganz. Weshalb ist das Kind jetzt "leidtragend"? Vorhin hatten Sie doch noch behauptet, dass 835 Euro mehr sei, als ein Kind brauche. Was ist das Kind jetzt Ihrer Ansicht nach, zu arm oder zu reich?

(24-04-2012, 18:29)alexerl schrieb: Ich würde die gesamte Unterhaltsregelung neu gestalten, gerechter!

Tja, sehen Sie, das mit dem "gerechter" ist so eine Sache... Hätten wir alle das gleiche Gerechtigkeitsempfinden, so bräuchte es keine Gerichte. Aber selbstverständlich würde ich niemals zu bezweifeln wagen, dass Ihr Vorschlag an Gerechtigkeit nicht zu überbieten wäre.

So, nun möchte ich mich an dieser Stelle verabschieden. Wäre ich nun ein Mann, so würde ich mit einem ritterlichen "Küss die Hand" abschließen. Da wir aber in einem so skandalös feministisch verseuchten Land leben, in dem Frauen nicht nur das aktive, sondern auch das passive Wahlrecht haben und sogar Ministerinnen werden können, müssen Sie sich mit einem einfachen "Pfiat Gott" von meiner Seite begnügen.

Ihre...

PS Möge der Herrgott Ihnen die Arbeitskraft Ihres Mannes erhalten!Shy
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Vater deutscher Kind lebt in Österreich Unterhalt - von alexerl - 24-04-2012, 18:29
RE: Vater deutscher Kind lebt in Österreich Unterhalt - von Theo - 24-04-2012, 20:23
Unterhalt Österreich Deutschland - von alexerl - 24-02-2013, 14:00

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhalt - Kind und Mutter in der Schweiz, als Vater zurück nach Deutschland PeterSchmitz 14 3.957 17-08-2021, 12:27
Letzter Beitrag: Ruckzuckmaschine
Question Auskunftsersuchen des Jobcenters, obwohl Kind bei mir lebt mischka 9 8.752 02-05-2016, 19:29
Letzter Beitrag: p__
  Deutsches Kind in Österreich mit österreichischem Vater in Deutschland luponero 17 11.198 13-09-2013, 14:13
Letzter Beitrag: luponero
  Betreuungsunterhalt deutscher Kindesmutter in Österreich vollstreckbar? John Smith 8 10.724 13-09-2012, 16:54
Letzter Beitrag: alexerl

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste