12-05-2012, 11:21
hallo joggel,
hab' mich mal kurz eigelesen und stelle fest:
1. die Kindsmutter will keinen Kontakt zu Dir
2. sie regelt den Kontakt des Kindes zu Dir sehr zurückhaltend (Telefonate!)
3. sie will die Bindungen des Kindes zu Deiner Familie blockieren (Oma + Opa)
4. es gibt wegen des Umgangs immer wieder und neue Probleme
Vor diesem HIntergrund müssten bei Dir eigentlich alle Glocken klingen.
Deine Fragen, was Du (nun wieder) tun sollst, ob JA, SOS oder Anwaltsschreiben nötig sind, werden bei solchen Müttern immer wieder, immer öfter und in immer kürzeren Abständen auftreten.
Hinter den Problemen, die die Mutter Deines Kindes verursacht, steckt die Absicht, Dich nach und nach zu "entsorgen". Du störst als Vater eines Kindes aus älterer Beziehung immer die neue Familie, zu der Du nicht gehörst.
Im Moment verplemperst Du wertvolle Zeit dadurch, weil Du keine Umgangsregelung mit Deinem Kind hast, die sich auch durchsetzen läßt.
Verzichtest Du auch im Weiteren darauf, dann wirst Du ganz sicher die Erfahrung machen, dass die Umgänge, die Du jetzt hast, weniger werden oder hin und wieder ausfallen. Dagegen hilft Dir weder Dein RA noch eine Psychotherapie und schon gar nicht ein deutsches JA.
Deine Tochter ist jetzt acht Jahre alt.
Wenn Du in diesem Alter der Mutter nicht klar und deutlich zeigst, dass Du der Vater Deiner Tochter, und kein Hanswurst bist, der sich vorschreiben lässt, zu wem Deine Tochter künftig Papa sagt und ob es Kontakt zu Deiner Familie haben darf, dann garantiere ich Dir, dass Du spätestens in einem Jahr kaum noch , jedenfalls den Umgängen bittend hinterher laufen wirst.
Mein Rat:
Vergiss das JA (das wird sowieso vom Gericht eingeschaltet und beteiligt sich oder auch nicht (wobei Letzteres besser wäre).
Vergiss den Psychiater - auch der kann Dir nicht helfen.
Vergiss auch die sich an den familienrechtlichen Streitereien eine goldene Nase verdienenden Helfer (freie Träger der Jugend- u. Kinderhilfe)
Dein Rechtsanwalt soll stattdessen schleunigst einen Umgangsrechtsantrag bei Gericht stellen.
alle 14 Tage über das WE
innerwöchentlich wenigstens einen Nachmittag pro Woche
vor dem Hintergrund der geschilderten Ereigniss sollten auch Deine Eltern einen Tag Umgang beantragen.
Bei der gerichtlichen Umgangsregelung (egal ob durch Vergleich oder vom Gericht vorgeschrieben): auf jeden Fall den Passus aus § 89 Abs 2 FamFG aufnehmen lassen, damit die Vollstreckbarkeit des Beschlusses gewährleistet ist.
Das Gefährlichste, was Dir -von wem auch immer- geraten wird, ist:
Abwarten!
Ruhe ins Verfahren kommen lassen!
Die 'liebe' Mutter schonen!
Auf Umgang nicht bestehen sondern einzulenken um Streit zu vermeiden.
hab' mich mal kurz eigelesen und stelle fest:
1. die Kindsmutter will keinen Kontakt zu Dir
2. sie regelt den Kontakt des Kindes zu Dir sehr zurückhaltend (Telefonate!)
3. sie will die Bindungen des Kindes zu Deiner Familie blockieren (Oma + Opa)
4. es gibt wegen des Umgangs immer wieder und neue Probleme
Vor diesem HIntergrund müssten bei Dir eigentlich alle Glocken klingen.
Deine Fragen, was Du (nun wieder) tun sollst, ob JA, SOS oder Anwaltsschreiben nötig sind, werden bei solchen Müttern immer wieder, immer öfter und in immer kürzeren Abständen auftreten.
Hinter den Problemen, die die Mutter Deines Kindes verursacht, steckt die Absicht, Dich nach und nach zu "entsorgen". Du störst als Vater eines Kindes aus älterer Beziehung immer die neue Familie, zu der Du nicht gehörst.
Im Moment verplemperst Du wertvolle Zeit dadurch, weil Du keine Umgangsregelung mit Deinem Kind hast, die sich auch durchsetzen läßt.
Verzichtest Du auch im Weiteren darauf, dann wirst Du ganz sicher die Erfahrung machen, dass die Umgänge, die Du jetzt hast, weniger werden oder hin und wieder ausfallen. Dagegen hilft Dir weder Dein RA noch eine Psychotherapie und schon gar nicht ein deutsches JA.
Deine Tochter ist jetzt acht Jahre alt.
Wenn Du in diesem Alter der Mutter nicht klar und deutlich zeigst, dass Du der Vater Deiner Tochter, und kein Hanswurst bist, der sich vorschreiben lässt, zu wem Deine Tochter künftig Papa sagt und ob es Kontakt zu Deiner Familie haben darf, dann garantiere ich Dir, dass Du spätestens in einem Jahr kaum noch , jedenfalls den Umgängen bittend hinterher laufen wirst.
Mein Rat:
Vergiss das JA (das wird sowieso vom Gericht eingeschaltet und beteiligt sich oder auch nicht (wobei Letzteres besser wäre).
Vergiss den Psychiater - auch der kann Dir nicht helfen.
Vergiss auch die sich an den familienrechtlichen Streitereien eine goldene Nase verdienenden Helfer (freie Träger der Jugend- u. Kinderhilfe)
Dein Rechtsanwalt soll stattdessen schleunigst einen Umgangsrechtsantrag bei Gericht stellen.
alle 14 Tage über das WE
innerwöchentlich wenigstens einen Nachmittag pro Woche
vor dem Hintergrund der geschilderten Ereigniss sollten auch Deine Eltern einen Tag Umgang beantragen.
Bei der gerichtlichen Umgangsregelung (egal ob durch Vergleich oder vom Gericht vorgeschrieben): auf jeden Fall den Passus aus § 89 Abs 2 FamFG aufnehmen lassen, damit die Vollstreckbarkeit des Beschlusses gewährleistet ist.
Das Gefährlichste, was Dir -von wem auch immer- geraten wird, ist:
Abwarten!
Ruhe ins Verfahren kommen lassen!
Die 'liebe' Mutter schonen!
Auf Umgang nicht bestehen sondern einzulenken um Streit zu vermeiden.