Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Abfindung, Erwerbsunfähigkeit, Kindesunterhalt
#1
Liebe Leidensgenossen,

ich bin unterhaltspflichtig für zwei minderjährige Kinder. Außerdem habe ich eine Schwerbehinderung. Zudem noch neu verheiratet (keine Kinder). Meine Frau ist voll berufstätig.

Aufgrund einer psychischen Erkrankung bin ich jetzt seit fast einem Jahr krank geschrieben und zahle zur Zeit den KU aus dem Krankengeld.

Nun beabsichtigt mein Arbeitgeber mich aufgrund hoher Fehlzeiten zu kündigen. Da ich einen GdB habe, muss vorher das Integrationsamt zustimmen d.h., es wird schwierig für meinen AG mich zu kündigen.

Mein (Noch) Arbeitgeber hat mir nun mitgeteilt, dass er bereit ist, mir eine Abfindung zu zahlen, wenn ich freiwillig gehe. Diese beläuft sich nach über 10 Jahren Betriebszugehörigkeit im fünfstelligen Bereich.

Ich glaube nicht daran, dass ich aus gesundheitlichen Gründen zukünftich überhaupt noch in der Lage sein werde, meine alte Arbeit wieder aufnehmen zu können. Es ist davon auszugehen, dass ich entweder nur noch mit einem Restleistungsvermögen noch 1 Jahr Arbeitslosengeld beziehen kann oder direkt in die Erwerbsunfähigkeit (Rente) gehe.


Ich weiß nicht, wie ich mit dem Angebot einer Abfindung in Bezug auf den KU umgehen soll, da ich bald nicht mehr in der Lage sein werde, den KU zu zahlen.

Kann mir jemand einen Rat geben, wie ich mich verhalten soll?
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Abfindung, Erwerbsunfähigkeit, Kindesunterhalt - von ali mente - 16-04-2012, 18:19

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste