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Verfahrenskostenhilfe der Mutti zurückgewiesen
#5
Das Beste am Beschluss ist dieser Satz:

Gegen diese Entscheidung ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. sie steht jedem zu, dessen Rechte dadurch beeinträchtigt sind.

Ich hab mal recherchiert.

Eigentlich hätte der Antrag komplett zurückgewiesen werde müssen. Weil
a) Mutti Vermögen in BAR von über 10.000 hat
b) die Klage gesondert, nicht im Scheidungsverfahren kostengünstiger eingereicht wurde
c) Die Ansprüche bez. KU inzwischen auf JA übergegangen sind
d) Sie mehrere Angebote einer Mediation verweigert hatte, nicht dran teilnahm
e) Sie ihr Einkommen nachweislich falsch angegeben hat
f) inzwischen mutwillig Arbeitslos wurde (nachweisbar) und Leistungen zu unrecht bezieht

Sollte ich wohl mal den Kaspar machen und den Beschluss angreifen ?
Wäre die Gesamtsituation nicht so traurig, würde mir das glatt Spass bereiten!!!
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RE: Verfahrenskostenhilfe der Mutti zurückgewiesen - von IPAD - 13-04-2012, 00:44

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