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Unterhalt an uneheliches Kind ?
#1
Hallo zusammen,
Ich hätte da mal eine Frage zu meinem konkreten Fall.
Ich habe 2 Kinder im Alter von 7 Jahren aus einer früheren Ehe für die ich 582€ im Monat bezahle.Für die Mutter bezahle ich nichts.
Nun hat sich meine Ex Freundin von mir getrennt,mit Ihr habe ich eine 6 Monate alte Tochter für die ich im Monat 241€ bezahle.
Meine ex hat sich bei der Arge gemeldet und die bezahlen Ihr angeblich die Miete für die neue Wohnung.
Das Problem ist dass die sich nun auch mir gemeldet haben und Einkunftsnachweise haben wollen um zu prüfen ob der Mutter nicht noch Betreungsunterhalt zusteht.
Mein Selbsterhaltung liegt glaube ich bei 1050€.
Meine Frage nun: kann mir nun bei einem Einkommen von netto 2100-2300 die differenz bis zu den 1050 auch noch als Betreungsunterhalt abziehen ?
Meine ExFreundin hat vor der Schwangerschafft ca 1200,- bis 1400,- verdient und bekommt so ungefähr 650,- Erziehungsgeld.
Ich habe leider noch 2 dicke Kredite laufen die aber noch während der Beziehung entstanden sind ( 220,- und 160,- )
Sind diese anfechtbar und wenn ja wie ? Werden die dann vom nettoeinkommen abgezogen oder auf den Selbsterhaltung angerechnet ?
Und wird das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld auch im Nettoeinkommen angerechnet ? denn das ist in den 2100-2300 nicht berücksichtigt..
Vielen Dank schonmal im Vorraus

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Nachrichten in diesem Thema
Unterhalt an uneheliches Kind ? - von Sigure - 06-04-2012, 13:48
RE: Unterhalt an uneheliches Kind ? - von p__ - 06-04-2012, 15:28
RE: Unterhalt an uneheliches Kind ? - von p__ - 06-04-2012, 16:01
RE: Unterhalt an uneheliches Kind ? - von p__ - 06-04-2012, 16:55

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