(16-03-2012, 20:47)Ibykus schrieb: Das JA ........wurde erst wieder aktiv, als eine gemeinsame (Eltern) Steuererstattung für die Vergangenheit anstand.
Der für den Vater auszukehrende Betrag wurde kaltschnäuzig kassiert.
Dieses Thema der "Abkassierung" von Steuererstattungen wird uns in Zukunft öfters beschäftigen. Mit den neuen UVG-Richtlinien und dem im anderen Thread diskutierten "Rückgriffs-Verschärfungs-Ermächtigungsgesetzen" hat sich der Staat etliche neue Mittel und Wege geschaffen.
Seit wir Griechenland und die Welt retten, muss noch mehr aus den Unterhaltspflichtigen rausgeholt werden - immer, lebenslang....
Mittlerweile steht in fast jedem PZU-zugestellten Schreiben der UVG oder Beiständen der Satz in Fettschrift drin:
Zitat:Die Unterhaltsvorschusstelle ist grundsätzlich gehalten, Forderungen gem. §7 UVG Ihrem Finanzamt anzuzeigen und die Aufrechnung mit fälligen Gegenforderungen zu verlangen (§226(1) AO sowie §§ 387 ff BGB).
Vorsicht: Das passiert auch nach einer Insolvenz mit eigentlich "untergegangenen Forderungen". Dabei halten sie sich an ihre "Rückwirkende Leistungsfähigkeitsunterstellung". Das ist nur eine neue, besonders fiese Form, die Väter übern Tisch zu ziehen, wie mit den "Stundungsangeboten" (!die man niemals nicht unterschreibt!).
By the Way: Ich habe nun auch schon den Standardsatz in allen Schreiben in ERwägung gezogen "Im übrigen erkläre ich Ihnen die Aufrechnung gemäß §§ 387 ff BGB mit meinen aufgrund der Beeinträchtigung meines Familienlebens entstandenen und entstehenden Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen."
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #