Umfrage: Was ist zu tun?
Du hast keine Berechtigung bei dieser Umfrage abzustimmen.
Antrag auf gSR mit ABR bei mir stellen
40.00%
2 40.00%
direkt Antrag auf Übertragung des aSR
40.00%
2 40.00%
zum Jugendamt gehen und einseitig die gemeinsame Sorge erklären
20.00%
1 20.00%
erstmal abwarten, wie der Richter entscheidet
0%
0 0%
was anderes...
0%
0 0%
Gesamt 5 Stimme(n) 100%
∗ Du hast diese Antwort gewählt. [Zeige Ergebnisse]

Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Sorgerechtsentzug der KM - was kann ich tun?
#10
(19-03-2012, 13:31)Dzombo schrieb: Ich habe dich schon verstanden und vor allen den gravierenden Fehler deiner Anwältin, ergänzend zum Umgangsantrag das aSR für dich zu beantragen. Das war mit Verlaub sehr gewagt. Was sagte denn die Kreisgruppe vafk dazu?
Noch nichts, hab noch nicht mit ihnen gesprochen.
(19-03-2012, 13:31)Dzombo schrieb: Wäre die 1. Möglichkeit mit dem Umgangspfleger nicht eher angebracht gewesen, als mit Antrag aSR für dich vorweg zu preschen?
Der Richter hat ja von sich aus das Thema Sorgerechtsentzug in den Raum geworfen, meine RAin hat dann nur noch darauf reagiert, indem sie "vorsorglich" das SR für mich beantragen wollte, falls es tatsächlich zum Sorgerechtsentzug für die KM kommt. Dass die KM nicht erziehungsfähig ist, hat der Richter ja schon selbst erkannt (ohne dass er dafür auch noch nen Gutachter finanzieren will, was ich sehr gut finde) - die logische Konsequenz ist doch dann, das SR dem erziehungsfähigen Elternteil zu übertragen, oder nicht?

Eben das ist die Frage, auf die ich mir hier ne Antwort erhoffe: Was ist jetzt zu tun?
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste