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Verfahrenskostenhilfe (zuschuß )
#1
Hallo. Tut mir leid, wen ich ein Thema anschneide, das vielleicht schon irgendwo explizit erörtert wurde, habe aber über die Suchfunktion bei VKH
oder Verfahrenskosten nichts gefunden.

Also: Habe gestern ein Schreiben der gegnerischen Anwältin bekommen, die von mir einen Verfahrenskostenvorschuß von 968,- Euro erwartet.
Hab dann mal gegooogelt und dort gelesen, das dieser Vorschuß wohl eine Besonderheit im Familienrecht darstellt - habe aber keine Ahnung, was damit verbunden ist. Meine Exe hat mit eig. Einkommen, TU , KU und
KG ein Nettoeinkommen von über 2300 €. Egal was passiert, ich werde niemals die Anwältin meiner Exe bezahlen, die mir das Fell über die Ohren ziehen will -niemals. Eher zahle ich 1000 € Anwaltskosten, als dafür auch nur einen Cent zu berappen ....
Kann man mich aufklären, wie diese Geschichte zusammenhängt und wie ich am besten auf die Forderung reagieren sollte ? Vielen Dank im voraus.

Viele Grüße
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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Nachrichten in diesem Thema
Verfahrenskostenhilfe (zuschuß ) - von ArJa - 02-03-2012, 08:53
RE: Verfahrenskostenhilfe (zuschuß ) - von blue - 02-03-2012, 09:49
RE: Verfahrenskostenhilfe (zuschuß ) - von Roland67 - 08-04-2012, 21:06
RE: Verfahrenskostenhilfe (zuschuß ) - von Ibykus - 09-04-2012, 10:37

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