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Einkommensauskunft ans JA ; Wie soll ich reagieren?
#26
Nachdem ich dem Beistand einen schönen Brief geschrieben habe und den "Ermittlungsbogen" nicht ausgefüllt habe, mit der Begründung:
"Ich weiss nicht was ich zu meinen Gunsten oder Ungunsten ausfüllen würde, daher kann ich die Richtigkeit der Angaben auch nicht bestätigen", kam gestern ein Brief mit folgendem Inhalt:

Sehr geehrter Herr XY,

zu den Angaben im Ermittlungsbogen sind Sie verpflichtet. Diese dienen ausschließlich der Ermittlung Ihrer Unterhaltspflichtverpflichtung. Es handelt sich um höchstpersönliche Angaben zu Ihrer Person und Ihren Verhältnissen. Sollten sich für Sie Probleme beim Ausfüllen ergeben, so können Sie gerne unsere Hilfe oder die eines RAe in Anspruch nehmen.
Die Vorlage der Schulbescheinigung für Ihre priviligierte Tochter ( 18 ) ist unerlässlich, da nur dadurch die Entscheidung getroffen werden kann, ob Kind 1 unterhaltsrechtlich mit Kind 2 gleichzusetzen, also noch priviligiert ist.
Sollte dies nicht der Fall sein, beträgt Ihre Unterhaltspflicht für Kind 2 mindestens 309,00 €.
Erst nach Vorlage der Unterlagen kann über die Höhe des Unterhaltes endgültig entschieden werden.
Im Übrigen benötige ich noch den Vaterschaftsnachweis in Form einer
Geburtsurkunde oder Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft von Kind 1.

Auf jeden Fall hat Kind 1 einen Anspruch auf monatlich 291,00 €.
Fraglich ist, ob dieser sich auf 309,00 € monatlich erhöht. Um dies beurteilen zu
können benötigen wir die angeforderten Unterlagen.

Mit Schreiben vom 16.03.2012 hatten wir ihnen angeboten, 105 % des
Mindestunterhalts mit einem Zahlbetrag von monatlich 291,00 € zu
akzeptieren.
Voraussetzung ist allerdings, dass Sie uns eine entsprechende
Unterhaltsverpflichtungsurkunde vorlegen.
Wenn diese uns vorgelegt wird, ist die Vorlage weiterer Unterlagen auch nicht mehr erforderlich.

Eine Beurkundung kann kostenfrei bei uns oder auch bei jedem anderen
Jugendamt Ihrer Wahl erfolgen.
Sollten Sie eine Beurkundung bei uns in Erwägung ziehen so können wir die
ganze Angelegenheit gerne auch zuvor persönlich einmal besprechen.

Mit freundlichen Grüßen
die liebe Beiständin

Sagt mal, gehts der Tussi zu gut???
Vaterschaftsnachweis für mein Kind 1? Ich habe ihr Kontoauszüge vorgelegt, wo mein Zahlbetrag an Kind 1 ganz klar ersichtlich ist. Ich zahle doch nicht für ein fremdes Kind?!

Ich würde mal gerne Euere Meinung zu diesem Gelaber hören.

Liebe Grüße
masku
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RE: Einkommensauskunft ans JA ; Wie soll ich reagieren? - von masku - 30-03-2012, 09:54

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  Was erwartet mich, wie soll ich reagieren und was habe ich zu befürchten??? monsenior 7 5.978 09-07-2013, 09:44
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