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Verfahrenswert Betreuungsunterhalt
#5
Mittlerweile habe ich es verstanden: zum zwölfmaligen Monatsunterhalt wird der ab Klageeinreichung gechuldete Unterhalt addiert; so entsteht der achtzehnfache Betrag, nachdem sich auch die Anwaltskosten berechnen. Stimmt; Gerichtskosten sind pille palle. Beim Vergleich muss ich wenigstens nicht der gierigen Fledermäusin der Gegenseite das Geld in den Rachen werfen. Dennoch hatte die Richterin einen Fehler gemacht, indem sie bereits gezahlten Unterhalt nicht in Abzug gebracht hat. Mein Anwalt berechnet sein Honorar auf der zahlenrichtigen Grundlage. Dennoch fallen insgesamt etwa 2500,00 Anwalts- und Gerichtskosten an. So einfach möchte ich auch gern mein Geld verdienen; eindeutig das Falsche studiert, denn wenn man sich eingelesen hat in die Materie, könnte man sich ebenso gut selbst verteidigen; danke Frau Zypris! Ein Grund mehr, niemals SPD zu wählen ... die blinken immer links in der Gesschichte und fahren nach rechts, sieht man jetzt wieder bei deren unseligem Vorschlag zum Sorgerecht. Wer die männliche Gesellschaft überwinden will, sollte von keinem Mann mehr auch nur eine Stimme bekommen.
Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht!
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Verfahrenswert Betreuungsunterhalt - von Raban - 16-02-2012, 16:17
RE: Verfahrenswert Betreuungsunterhalt - von blue - 16-02-2012, 20:30
RE: Verfahrenswert Betreuungsunterhalt - von Raban - 16-02-2012, 21:19
RE: Verfahrenswert Betreuungsunterhalt - von blue - 16-02-2012, 21:33

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