23-04-2013, 11:46
(23-04-2013, 10:08)Petrus schrieb: Die einzige Problematik liegt darin, das Konto ausfindig zu machen - diese Problematik hat man in Deutschland auch. Denn für Ehegatten, Jugendamt etc. gilt im Gegensatz zur Steuerfahndung auch in Deutschland zunächst einmal das Bankgeheimnis - da sollte man hier nicht übertreiben. Offen gelegt werden die Konten erst über den Steuerbescheid oder die Vermögensauskunft.Nicht ganz richtig. Nach der Novelle der Zivilprozeßordnung kann der Gerichtsvollzieher seit Januar 2013 selbst Anfragen an die Bafin, Rentenversicherungen und KFZ Bundesamt stellen. Vorraussetzung ist ein Titel über mindestens 500 Euro und ein Auftrag des Titelinhabers. Jugendämter und Exen haben somit eine einfache Möglichkeit, Konten und Arbeitgeber in Deutschland ausfindig zu machen und zu pfänden.