23-04-2013, 09:49
Vollstrecken ist ja nur ein Teil der Spasses. Zunächst mal kommts nach §370 AO zu einer Steuerstraftat, das kann einen bis zu zehn Jahre in den Bau bringen. Das dürfte einen doch arg behindern, man kann natürlich immer auf seinem Geldsäckchen in der Schweiz sitzenbleiben, aber raus kommt man nicht mehr so einfach.