27-01-2013, 17:23
Hallo zusammen
Auch hier geht es nur weiter. Das Gericht hat sich an den von meinem Anwalt beantragten Gutachter gewandt und will zunächst einmal einen "Kostenvoranschlag" einholen.
Der Gutachter hat dann bei Erstellung des Gutachtens folgende Beweisfragen zu beantworten:
Diese Untersuchung wird dann vorläufig in Abtrennung zum gesamten Verfahren auf Prozesskostenhilfebasis statt finden müssen, da es eine Untersuchung nach § 109 SGG ist.
Das setzt eine Vorschussleistung für das ärztliche Gutachten voraus, während das Erstgutachten ja die Rechtschutzversicherung getragen hätte, wenn der neue Gutachter nicht zumindest eine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit als Taxifahrer erkennt.
Erkennt er das, dann trägt sowieso der Freistaat Bayern die Kosten.
lg
Robert
Auch hier geht es nur weiter. Das Gericht hat sich an den von meinem Anwalt beantragten Gutachter gewandt und will zunächst einmal einen "Kostenvoranschlag" einholen.
Der Gutachter hat dann bei Erstellung des Gutachtens folgende Beweisfragen zu beantworten:
Zitat:1. Gesundheitsstörungen:
Welche Gesundheitsstörungen liegen beim Kläger vor.
2. Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit
Ist die Einschränkung der Erwerbsfähigkeit als Taxifahrer durch diese Gesundheitsstörungen
a) erheblich gefährdet oder
b) bereits gemindert?
Geben sie an welche qualitativen und quantitativen Einschränkungen bestehen.
3. Ausschlussgründe
Ist eine ambulante Heilbehandlung, insbesondere eine haus- oder fachärztliche Behandlung, ausreichend? Ist eine Krankenhausbehandlung erforderlich?
4. Erfolgsaussichten
Diese Frage ist zu beantworten, wenn Frage 2 (Einschränkung der Erwerbsfähigkeit) bejaht und Frage 3 (Ausschlussgründe) verneint wurde
Kann durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Umschulungsmaßnahmen, Berufsfindungsmaßnahmen, Belastungserprobungen, Vorbereitungskurse für schulische Grundlagen, Mobilitätsbeihilfe, technische Arbeitshilfen)
- bei verminderter Erwerbsfähigkeit diese voraussichtlich längerfristig wesentlich gebessert, wiederhergestellt oder eine wesentliche Verschlechterung abgewendet werden
- bzw. bei erheblich gefährdeter Erwerbsfähigkeit voraussichtlich längerfristig eine drohende Minderung der Erwerbsfähigkeit abgewendet werden?
Können sie Hinweise geben, welche Leistungen eventuell geeignet wären?
Diese Untersuchung wird dann vorläufig in Abtrennung zum gesamten Verfahren auf Prozesskostenhilfebasis statt finden müssen, da es eine Untersuchung nach § 109 SGG ist.
Das setzt eine Vorschussleistung für das ärztliche Gutachten voraus, während das Erstgutachten ja die Rechtschutzversicherung getragen hätte, wenn der neue Gutachter nicht zumindest eine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit als Taxifahrer erkennt.
Erkennt er das, dann trägt sowieso der Freistaat Bayern die Kosten.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.