12-01-2012, 16:47
(12-01-2012, 15:44)Camper1955 schrieb: (...)...damit sich diese Instanzen schief lachen, weil der Vater endgültig auf ein für ihn totes Gleis läuft?! Was willst Du denn mit dieser Sache beim BVerfG, wann meinst Du nehmen die an, wenn sie annehmen?
Ich geh sogar noch einen Schritt weiter. Man muss den unteren Instanzen klar machen, dass man notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht geht.
(...)
Das ist gefährliche Illusion, auf diesem Wege konkret für sich und das Kind Hilfe zu erwarten.
Man sollte auf dem Rechtsweg gut unterscheiden lernen, was kurzfristig für einen selbst möglich und was rechtspolitisch evtl. der übernächsten Generation etwas bringen könnte.
Es gibt mE nicht mehr sooo viele Normen, die das BVerfG und der EGMR für dringend überprüfenswert halten könnten.
Schutz der Familie, da sehe ich noch Ansatzmäglichkeiten, oder Unterlaufen des hohen Schutzes des Elternrechtes durch leichtfertiges Vorenthalten der elterlichen Sorge oder ihres Entzuges durch den § 1671 BGB. Die UN-KRK bietet jetzt auch Ansätze und soweit ich weiß, ist Individualbeschwerde inzwischen auch möglich.