12-01-2012, 15:44
(12-01-2012, 14:40)p schrieb: Umgang pro Woche gegen den Willen einer unleidigen Kindsmutter einen schweren Hammer mit viel Schwung braucht, Gutachten, Klimbim, bis zu einem Oberlandesgericht hochmuss. Vielen Vätern graut verständlicherweise vor solchen Wegen.
Ich geh sogar noch einen Schritt weiter. Man muss den unteren Instanzen klar machen, dass man notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht geht.
Inzwischen wissen wir ja von @Ibykus, dass man so was auch als Privatperson machen darf und beim Bundesverfassungsgericht nicht zwingend ein Anwalt vorgeschrieben ist. Wenn dieser es auch besser formulieren kann, wie die meisten hier.
@webadmin
Dir meinen Glückwunsch und alles Gute Euch Dreien. Ich sage bewußt Euch Dreien. Ich beziehe nach wie vor die Kindesmutter mit ein. Dass sie irgendwann die Stufe zur Elternebene findet. Was nicht nur dem Kind, sondern auch Dir gut täte.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.