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Die 'spaßige' Variante der Familienrechtsprechung
#1
in meinem SR-Verfahren geht es ja 'nur' noch um die Kosten (hier um die des erstinstanzlichen Verfahrens).
Nach der Kostenentscheidung des FamG bin ich Kostenschuldner!

Nun hatte das FamG anfangs meinen VKH-Antrag zurückgewiesen.
Die dagegen eingereichte Beschwerde führte zu Aufhebung des Beschlusses.
Man gewährte mir VKH unter Aufgabe eines Ratenzahlungsplanes.

Nachdem auch das OLG der Beschwerde zum zurückgewiesenen SR-Antrag nicht abgeholfen hatte, will man von mir Geld: der RA der KM, die Gerichtskasse und die Oberjustizkasse.

Geld habe ich aber keins, was man aber nicht zur Kenntnis nehmen will.

Man hebt also den VKH-Beschluss auf, weil ich die Raten nicht bediene.
Und man mahnt und droht mit Zwangsvollstreckung.

Das Ganze Prozedere läuft nun schon seit Wochen hin und her.
Ich stelle Anträge (Aussetzung, Niederschlagung, Aufhebung ..).
Man bescheidet mich aber nicht, sodass ich Beschwerde gg die Aufhebung des VKH-Beschlusses einlege, und meiner Begründung auch diesen Passus anhänge und die jetzt -wie nicht anders zu erwarten- von der zuständigen Rechtspflegerin der Kostenstelle dem OLG Hamm vorgelegt wurde.

Das entscheidet -der Kreis schließt sich insoweit wieder- in Sachen VKH erneut!

Die Akte ist mittlerweile zwei cm stark und mein Kopf ist vom vielen Hin- und Her-schütteln ganz schwindelig.

Wenn nun auch das OLG auf seinen Beschluss besteht wird mglw. irgendwann gg mich vollstreckt und dann festgestellt, dass ich kein Geld habe .... Big Grin

Deutscher Verwaltungsformalismus eben!
Noch immer das "hölzern pedantische Volk ..."?


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Die 'spaßige' Variante der Familienrechtsprechung - von Ibykus - 27-12-2011, 18:54

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