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Auskunftpflicht volljähriges Kind (nicht priviligiert)
#15
(27-12-2011, 17:48)Arbosch schrieb: Eine neue Frage noch: Kann ich eigentlich darauf (rechtlich!) bestehen das die volljährigen Kinder mir ein eigenes Konto für ihren Unterhalt angeben?
Ein Konto verlangen, ja.
Ein eigenes, nein.
Sie können dir auch Mutters Konto nennen aber sie müssen dir eins nennen, sonst ist es im Zweifelsfall das falsche.
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RE: Auskunftpflicht volljähriges Kind (nicht priviligiert) - von beppo - 27-12-2011, 18:21

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