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Steuerrecht
#1
Hallo,

hab heute meinen Sohn mit Nebenwohnsitz bei mir gemeldet.
Natürlich waren die Reflexe des Beamten erstmal:
"Geschieht das im Einvernehmen der Mutter?"
blablablablabla.

Naja, hab sofort gesagt, bitte schriftlich die Voraussetzungen mitteilen.
Dann ging's aufeinmal schwuppdiwupp.

Jetzt die Frage:

Ich hab das vor allem gemacht, weil meiner Kenntnis nach es so ist,
dass der Steuerfreibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (also nicht der Kinderfreibetrag!), auch mir hälftig zusteht, wenn das Kind nur einen Tag im Kalenderjahr bei mir gemeldet ist und zwar auch, wenn es nur mit Nebenwohnsitz gemeldet ist.

Klingt gut, oder?
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Steuerrecht - von 'c' - 22-12-2011, 23:35
RE: Steuerrecht - von beppo - 22-12-2011, 23:42
RE: Steuerrecht - von 'c' - 23-12-2011, 00:01
RE: Steuerrecht - von p__ - 23-12-2011, 00:10
RE: Steuerrecht - von 'c' - 25-02-2012, 20:44
RE: Steuerrecht - von 'c' - 25-02-2012, 20:48
RE: Steuerrecht - von beppo - 25-02-2012, 21:58
RE: Steuerrecht - von 'c' - 09-08-2013, 18:03
RE: Steuerrecht - von Antragsgegner - 10-08-2013, 11:10
RE: Steuerrecht - von 'c' - 10-08-2013, 13:20
RE: Steuerrecht - von Antragsgegner - 10-08-2013, 13:26

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