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Umgangsverfahren verlängern sich 2012 um mindestens drei Monate
#13
(21-12-2011, 11:08)p schrieb: Mach eine Verzögerungsrüge. Das geht seit zwei Wochen, am 3.12. tat das Gesetz in Kraft. Ich werde an anderer Stelle noch etwas dazu schreiben, weil es vor allem fürs Familienrecht neue Möglichkeiten bietet, liegengebliebene Verfahren in Gang zu bringen. Das Gesetz dazu heisst "Gerichtsverfahrensgesetz" und ist im Gerichtsverfassungsgesetz eingeordnet, 17. Titel:
http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/BJ...G001801308
sehr löblich!
Aber das Gesetz gibt unter sehr engen Voraussetzungen nur einen Entschädigungsanspruch bei überlangen Gerichtsverfahren. Sie zu beschleunigen scheint mir nicht gewollt. Fraglich ist auch, ob das Gesetz dafür geeignet ist. Denn Robenträger, die ohnehin die Verfassung mißachten werden sich durch eine beantragte Entschädigung nicht beeindrucken lassen sondern sich über die dadurch verursachte Verfahrensverzögerung eher noch freuen.
Das Verfahren ist kompliziert und erfordert Akteneinsicht durch die OLG's. Das dauert seine Zeit.
Da ist guter Rat zunächst teuer!

Ist denn überhaupt der Rechtsweg insoweit ausgeschöpft, als dass der Dringlichkeit angemessen eine Entscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren beantragt wurde?

Eines der wenigen probaten Mittel ist Akteneinsicht zu beantragen und sich die Akte vor Ort zu kopieren. Dann hat man nämlich alles in der Hand, womit man diesen RechtsBanausen ans Bein pinkeln kann.

In meinen Angelegenheiten nehme ich Verfahrensverzögerungen in Kauf, weil sie nicht schaden (aus Gründen, die ich mir hier zu nennen verkneife). Aber sie geben mir immerhin die Gelegenheit, Stellung zu nehmen, Anträge zu stellen und "auf die Kacke" zu hauen.

Das brauchen diese Kindeswohlmißachter!
Und das sollen sie haben!
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RE: Umgangsverfahren verlängern sich 2012 um mindestens drei Monate - von Ibykus - 21-12-2011, 21:00

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