Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Zahlt das Jugendamt ein Zimmer vom Kind
#6
Diese Ansprüche werden keineswegs erst mit Langzeitarbeitslosigkeit ausgelöst.

Entscheidend ist vielmehr die Bedürftigkeit, die bereits schon dann eintritt, wenn das nach SGB II bereinigte Einkommen nicht den sozialrechtlichen Bedarf deckt. Titulierter Kindesunterhalt wird als nicht-bereite Mittel ebenfalls berücksichtigt.

Zu den Umgangskosten gehören das anteilige Sozialgeld, die Fahrtkosten als Sonderbedarf und die anteilige Beteiligung an den Wohnkosten.

Inwieweit der Wohnraum nach Größe und Miethöhe angemessen ist, das bestimmt sich aus dem örtlichen Mietspiegel und inwieweit das Kind als vollwertiges Mtglied des Haushaltes anerkannt wird, was wiederum von Art und Umfang des Umgangs abhängt.




Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Zahlt das Jugendamt ein Zimmer vom Kind - von iglu - 09-11-2011, 10:39
RE: Zahlt das Jugendamt ein Zimmer vom Kind - von Skipper - 09-11-2011, 12:05
RE: Zahlt das Jugendamt ein Zimmer vom Kind - von iglu - 09-11-2011, 12:41
RE: Zahlt das Jugendamt ein Zimmer vom Kind - von iglu - 09-11-2011, 18:08

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Stiefsohn hat keine Lust auf Arbeit und mein Mann zahlt und zahlt... Genervte "Stiefmutter" 16 15.787 31-03-2016, 06:49
Letzter Beitrag: Dzombo
  Kind und eigenes Bett/Zimmer bio 103 83.909 24-01-2016, 22:57
Letzter Beitrag: kay
  Kind bei mir, vom Jugendamt verklagt andi-os 1 3.570 26-06-2009, 18:00
Letzter Beitrag: blue

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste