camparso,
bezüglich Auskünften pflichtiger Eltern untereinander habe ich gerade das hier gefunden:
"(...)Wenn die Eltern für den Kindesunterhalt gemeinsam haften, besteht auch ein Auskunftsanspruch zwischen ihnen, um die Haftungsanteile ermitteln zu können (OLG Zweibrücken, Urteil v. 15.12.1999, 5 UF 114/99).(...)"
Quelle:
http://www.haufe.de/recht/newsDetails?ne...8788628.02
Vielleicht kannst Du das noch verwenden.
bezüglich Auskünften pflichtiger Eltern untereinander habe ich gerade das hier gefunden:
"(...)Wenn die Eltern für den Kindesunterhalt gemeinsam haften, besteht auch ein Auskunftsanspruch zwischen ihnen, um die Haftungsanteile ermitteln zu können (OLG Zweibrücken, Urteil v. 15.12.1999, 5 UF 114/99).(...)"
Quelle:
http://www.haufe.de/recht/newsDetails?ne...8788628.02
Vielleicht kannst Du das noch verwenden.