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Gründung einer Firma als Unterhaltspflichtiger
#13
(13-04-2012, 18:37)Leutnant Dino schrieb: Die Gläubiger kriegen recht flott raus, dass Du Geschäftsführer bist. Bei einem Bruttolohn von 1.000 € (782,- € netto) gibt es nichts zu pfänden. Wenn der Lohn in Bar ausgezahlt wird, gibts auch keine Probleme. Welche sollten das sein? Als angestellter Geschäftsführer bist Du keine Eigentümer/Gesellschafter. In der Firma kann also ebenso nichts gepfändet werden.

Es geht um den Fall, dass man mehr als 1000€ auszahlen möchte. Und das möglichst legal, mit Steuern und Sozi-Abgaben.
Weil es zu viel Geld in der Firma gibt oder weil der GF eine Prämie verdient hat. Das man bei solchen Zahlungen den KU zahlt, ist selbstverständlich. Aber eben nicht mehr

P.S. 782€ - nach österreichischem Steuerrecht?
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RE: Steuerberater - von p__ - 20-10-2011, 09:29
RE: Steuerberater - von sorglos - 20-10-2011, 10:58
RE: Steuerberater - von Clint Eastwood - 20-10-2011, 11:30
RE: Steuerberater - von Leutnant Dino - 20-10-2011, 12:17
RE: Gründung einer Firma als Unterhaltspflichtiger - von MLCer - 13-04-2012, 19:08

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