18-10-2011, 19:31
Die blosse Ankündigung reicht nicht. Aber der Sachverhalt ist noch komplizierter, z.B. darf der Gläubiger auch nicht daran gehindert sein, die Schuld einzutreiben. Untertauchen und aussitzen hilft dem Schuldner nicht.
Können Unterhaltsrückstände verfallen oder verjähren ?
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