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Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an!
#1
Das Wochenende vor Pfingsten = UmgangsWE

Das PfingstWE (Samstag/ Sonntag) gehört der KM!
PfingstMontag = FeiertagsUmgang mit mir

Das Wochenende nach Pfingsten wäre wieder mein UmgWE ...

Denkste!

RA Borkenkäfer schrieb:.... Somit kann es zwangsläufig zu Überschneidungen bezüglich der Umgangsregelung kommen, wie dies am diesjährigen Umgangswochenende der Fall war.

Nach vorliegen der Entscheidung aus dem Jahre 2006 hatte die KM vorsorglich schon beim JA Rückfrage gehalten, wie denn in solchen Überschneidungsfällen zu verfahren sei.
Sie erhielt daraufhin die Auskunft, dass ein WE mit einer Feiertagsregelung aus dem üblichen 14-tägigen Umgangsturnus hinausfalle, somit also ein 14-tägiges Umgangsrecht, welches auf ein FeiertagsWE fällt, am darauffolgenden WE nachzuholen sei, umgekehrt aber auch eine Verschiebung des Umgangsrechtes eintrete, wenn das Kind aufgrund eines Feiertages an einem WE bei der Mutter ist, obwohl es wegen des 14-tägigen Umgangasrechtes ohnehin an diesem WE bei der Mutter wäre auch dann eine Verschiebung der Umgangsberechtigung des Kindesvaters um eine Woche eintreten würde.

Entsprechend ist die KM dann auch verfahren, vorsorglich zur Vermeidung von Missstimmungen hat sie den Kindesvater auch hierauf ausdrücklich im Voraus hingewiesen.
Gleichwohl nimmt es der Kindesvater zum Anlass, die Kindesmutter erneut mit einem Ordnungsgeldantrag zu überziehen.

Weil man wohl von dieser sinnwidrigen Argumentation selber nicht überzeugt ist, exculpiert man sich vorsorglich noch:
RA Borkenkäfer schrieb:Selbst wenn man die Auffassung vertreten würde, dass die auskunft, die die KM seinerzeit vom JA erhalten hatte, falsch wäre -diesseits wird sie aber als logisch und sachgerecht betrachtet-, so läge mit Sicherheit kein schuldhafter Verstoß der KM gg die Umgangsregelung vor, so dass der Antrag in jedem Fall zurückzuweisen ist.

Ich bin erst mal sprachlos!
Und das Lachen und die Gute Laune ist mir auch langsam verloren gegangen ....

Wenn Dummheit klein machen würde, könnte dieser RA unter dem Teppich Fallschirmspringen!
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Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an! - von Ibykus - 17-09-2011, 18:52
RE: Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an! - von Ibykus - 17-09-2011, 19:56
RE: Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an! - von Ibykus - 17-09-2011, 20:39
RE: Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an! - von Ibykus - 17-09-2011, 21:43
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RE: Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an! - von Ibykus - 21-09-2011, 08:16

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