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Berufung verbummelt - was tun?
#1
Hallo Gemeinde,

habe gerade von meiner AnwaeltIN erfahren, dass meine Berufung abgelehnt ist. Weil sie den Termin um einen oder zwei Tage verbummelt hat. Altes Recht, neues Recht, bla bla bla.
Sie hätte ihre Haftpflichtversicherung schon informiert.
Damit schulde ich meiner Ex nicht nur Kindesunterhalt, sondern auch noch so 1000 Euro pro Monat aus meinen Millionen fiktivem Einkommen. Und zwar unbefristet.. (ja, das gibt es noch..)

Ich versuche derzeit, mich im Ausland selbständig zu machen - bisher ausser Spesen nix gewesen. Habe noch geringe Reserven, auch schuldet mir meine Ex noch was vom Zugewinnausgleich, den ich verrechnen könnte, aber Unterhalt zahlen kann ich einfach nicht.

Was ist Euer Rat? Zahlen kann und werde ich meiner Ex auf keinen Fall, eintreiben kann sie es auch nicht, weil
1. nicht mehr viel da und
2. zu weit weg

Aber ich will mir auch die Rückkehr nach D'land nicht verbauen, falls das hier schief geht..

Wie sieht es aus mit aufgelaufenem nachehelichem Unterhalt? Wie lange kann mir der am Bein kleben?

Wie gehe ich mit der Versicherung meiner Anwaeltin um? Versicherungen sind die groessten Aasgeier und von dort werde ich wohl kaum etwas zu erwarten haben.. Neuen Anwalt nehmen und meine Anwaeltin auf Schadenersatz verklagen?

Vielen Dank vorab fuer Eure Ratschläge.


Der Gef%@&e
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Berufung verbummelt - was tun? - von Clint Eastwood - 03-08-2011, 03:38
RE: Berufung verbummelt - was tun? - von Ibykus - 03-08-2011, 08:22
RE: Berufung verbummelt - was tun? - von Nappo - 03-08-2011, 18:42
RE: Berufung verbummelt - was tun? - von Nappo - 03-08-2011, 09:34
RE: Berufung verbummelt - was tun? - von beppo - 04-08-2011, 17:22

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