10-10-2011, 10:22
(10-10-2011, 00:11)beppo schrieb: Ne, gab mal ein Urteil, dass es dem Pflichtigen überlassen bleibt, wie er seine knappen verbleibenden Mittel verteilt.
Bei Gericht ist ja alles möglich.
Die bauen sich die Welt wie´s den gefällt.Gerade bei Mangelfällen
Die Erfahrung habe ich bei einer Verhandlung erlebt.