Die Landesschulgesetze sind weitgehend dahingehend 'harmonisiert', daß Nicht-Sorgeberechtigte keine Ansprüche auf Auskünfte haben. Ohne Zustimmung der sorgeberechtigten Mutter keine Auskünfte, also auch keine Zeugnisse von dort.
Zeugnisse gehören zum Minimum an Auskünften von der Mutter, so meine Erfahrungen, viel mehr leider oft nicht. Wenn kein Umgang, dann könnten aber erweiterte Auskunftsansprüche gegen die Mutter geltend gemacht werden.
Warum kein Sorgerecht?
Warum kein Umgang?
Antrag auf Sorgerecht stellen!
Nirgends erhält man mehr Auskünfte zum Kind, als in einem Sorgerechtsverfahren. Den Umgang gleich mit regeln lassen.
Zeugnisse gehören zum Minimum an Auskünften von der Mutter, so meine Erfahrungen, viel mehr leider oft nicht. Wenn kein Umgang, dann könnten aber erweiterte Auskunftsansprüche gegen die Mutter geltend gemacht werden.
Warum kein Sorgerecht?
Warum kein Umgang?
Antrag auf Sorgerecht stellen!
Nirgends erhält man mehr Auskünfte zum Kind, als in einem Sorgerechtsverfahren. Den Umgang gleich mit regeln lassen.