15-07-2011, 20:54
Besteht gemeinsame Sorge? Wenn nicht, kannst du es vergessen. Wenn doch, würde ich es nochmal höflich in der Schule probieren, über den Rektor gehen. Der Anspruch besteht auf jeden Fall gegenüber der Mutter. Sie muss dir das Zeugnis zugänglich machen, das jetzt wieder am Schuljahresende ausgegeben wird. Inwieweit er direkt an die Schule geltend zu machen ist, könnte je nach Schulgesetz verschieden sein. Die Schule ist zwar zur Zeugnisausgabe verpflichtet, aber unter Umständen nicht an beide Eltern, sie kann an das Innenverhältnis der Eltern untereinander verweisen.
Wie sieht deine Unterhaltsberechnung aus? Abänderungsklage?
Wie sieht deine Unterhaltsberechnung aus? Abänderungsklage?