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Frankreich
#11
Weil mal per Mail nach Quellen gefragt wurde, hier steht das mit der steuerlichen Anrechnung von Kindesunterhalt in Frankreich: http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/pub...andard_342

Da google auch gleich eine kanadische Seite vorgeschlagen hat, dort ist es genauso: http://www4.gouv.qc.ca/fr/Portail/Citoye...aires.aspx
Demnach ist in Kanada so wie in den meisten Ländern (und auch, wie es logisch ist) Unterhalt Einkommen des Empfängers und auch bei ihm zu versteuern. Dem Unterhaltspflichtigen (egal ob Kindes- oder Erwachsenenunterhalt) steht dieses Geld nicht zur Verfügung und er muss es nicht versteuern.

Die Kindesunterhaltshöhen unserer Nachbarn sind auch eine Art Geheimnis, das hierzulande niemals und nirgends genannt werden darf, und wenn dann sind Vergleiche immer unzulässig. Enthüllen wir es trotzdem. In Frankreich gibt es nämlich statt früher individuellen Vereinbarungen seit drei Jahren eine Art offizielle Tabelle des Ministeriums, diese hier: http://www.vos-droits.justice.gouv.fr/ar...nce_pa.pdf

Die ist sehr interessant. In den Spalten steht nämlich, wie lange das Kind beim anderen Elternteil ist ("reduit, classique, alterne") und davon ist der Unterhalt stark abhängig. Insgesamt kann man sagen, dass die Unterhaltshöhe grob gerechnet etwa bei der Hälfte des deutschen Niveaus liegt, bei vergleichbaren Einkommen und Lebenshaltungskosten, in Paris Höheren. Altersstufen gibt es nicht. Die Tabelle ist linear. In Deutschland werden dagegen mittlere Einkommen am stärksten belastet und hohe Einkommen entlastet. So ähnlich wie bei Einkommenssteuern.

Erste Spalte: Einnahmen des Unterhaltsschuldners. Von seinem Einkommen werden 475 EUR abgezogen und der Unterhalt vom Rest nach Prozentwerten berechnet. Beispiel: 2500 EUR Einkommen, drei Kinder, normaler Umgang ("classique"): 3x203 EUR = 609 EUR.
Deutschland, Kinder sind 6, 12 und 15: 1339 EUR (auf Stufe 3 herabgestuft). Hat der französische Pflichtige mehr Umgang wie Classique, kommt er auf 3x136 = 408 EUR. Die oben erwähnten steuerlichen Vorteile kommen in .fr noch dazu.

Und wenn nun das Gejaule über Betreuungskosten kommt, die in Frankreich niedriger wären: Erstens kostet das durchaus auch was und zweitens sind Betreuungskosten in Deutschland Mehrbedarf, kommen also auf den ohnehin extrem hohen Unterhalt noch oben drauf.

Über belegbare Fakten wie diese wird beim Unterhalt nicht ohne Grund nie gesprochen, das würde die dümmliche unwissende Laberei in Stücke reissen. Vorherrschend sind Emotionsvorhänge a la vamv, die freischwebend das Lied vom ewig zu geringen Unterhalt singen. Formlos, unangreifbar, aber meinungsbildend.
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Nachrichten in diesem Thema
Frankreich - von 'c' - 18-06-2011, 22:17
RE: Frankreich - von PapaParis - 19-06-2011, 08:59
RE: Frankreich - von p__ - 19-06-2011, 10:44
RE: Frankreich - von PapaParis - 19-06-2011, 13:34
RE: Frankreich - von p__ - 19-06-2011, 14:02
RE: Frankreich - von p__ - 19-06-2011, 14:23
RE: Frankreich - von PapaParis - 19-06-2011, 23:54
RE: Frankreich - von p__ - 20-06-2011, 00:28
RE: Frankreich - von Dzombo - 20-06-2011, 08:30
RE: Frankreich - von p__ - 20-06-2011, 12:24
RE: Frankreich - von p__ - 10-02-2013, 23:21

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