18-06-2013, 07:05
http://www.vos-droits.justice.gouv.fr/ar...nce_pa.pdf
Hier die Situation in Frankreich.
Erste Spalte Brutto-Verdienst, dann
Existenzminimum (deutl. weniger als
Selbstbehalt in Deutschland), dann
bereinigtes Nettoeinkommen, dann
Unterhaltsbetrag bei reduziertem Umgang (also weniger als 14-tägig)
"klassischem" Umgang, also Residenzmodell, welches auch in
Frankreich zu bald 90% praktiziert wird, dann
alternierende Betreuung, wo auch ein Zahl für den Barunterhaltsbetrag steht.
Bei meinem Einkommen kommt ein Barunterhalts-Tabellenbetrag raus, der höher liegt, als nach DüssTab. Allerdings weiß ich nicht, ob man in Frankreich auch noch dem Kindergeld vergleichbare Leistungen abziehen muß.
Hier die Situation in Frankreich.
Erste Spalte Brutto-Verdienst, dann
Existenzminimum (deutl. weniger als
Selbstbehalt in Deutschland), dann
bereinigtes Nettoeinkommen, dann
Unterhaltsbetrag bei reduziertem Umgang (also weniger als 14-tägig)
"klassischem" Umgang, also Residenzmodell, welches auch in
Frankreich zu bald 90% praktiziert wird, dann
alternierende Betreuung, wo auch ein Zahl für den Barunterhaltsbetrag steht.
Bei meinem Einkommen kommt ein Barunterhalts-Tabellenbetrag raus, der höher liegt, als nach DüssTab. Allerdings weiß ich nicht, ob man in Frankreich auch noch dem Kindergeld vergleichbare Leistungen abziehen muß.