06-02-2012, 11:09
Aufgrund meiner mangelnden Erfahrung mit der deutschen Gerichtsbarkeit bin ich nach wie vor etwas unsicher, möchte mich aber natürlich optimal positionieren. Deswegen noch mal zwei Fragen:
1. Warum kann der Anwalt seinen Antrag auf VKH zurückgezogen haben? Der Antrag war unsinnig, klar. Aber wenn schon gestellt, dann würde man ihn doch normalerweise auch laufen lassen!? Oder gibt es da möglicherweise im Hintergrund schon direkte Gespräche zwischen Anwalt und Richterin? Frei nach dem Motto: "Ziehen Sie Ihren Antrag mal lieber zurück, sonst wird er abgelehnt". Muß ich hier Mauschelei befürchten?
2. Lohnt sich ein weiteres Schreiben an das Gericht nach dem Motto: "Die Tatsache, daß sich die KM nun offensichtlich ein unnötiges und teures Gerichtsverfahren leisten kann und möchte, muss als weiteres Indiz für den bestehenden soliden finanziellen Hintergrund betrachtet werden. Ich bitte, dieses Indiz zu den Akten zu nehmen".
Sorry für meine dummen Fragen ;-)
1. Warum kann der Anwalt seinen Antrag auf VKH zurückgezogen haben? Der Antrag war unsinnig, klar. Aber wenn schon gestellt, dann würde man ihn doch normalerweise auch laufen lassen!? Oder gibt es da möglicherweise im Hintergrund schon direkte Gespräche zwischen Anwalt und Richterin? Frei nach dem Motto: "Ziehen Sie Ihren Antrag mal lieber zurück, sonst wird er abgelehnt". Muß ich hier Mauschelei befürchten?
2. Lohnt sich ein weiteres Schreiben an das Gericht nach dem Motto: "Die Tatsache, daß sich die KM nun offensichtlich ein unnötiges und teures Gerichtsverfahren leisten kann und möchte, muss als weiteres Indiz für den bestehenden soliden finanziellen Hintergrund betrachtet werden. Ich bitte, dieses Indiz zu den Akten zu nehmen".
Sorry für meine dummen Fragen ;-)