24-04-2011, 08:05
Aus meiner Sicht kann es zu keiner Verurteilung bei @Pudel kommen. Er hat sich keiner Unterhaltspflicht entzogen. Er war nur nicht mehr leistungsfähig. Aber egal. Nicht er, sondern das Gericht ist in der Beweispflicht. Und zu bewiesen gilt, dass @Pudel sich der gesetzlichen Unterhaltspflicht entzogen hat. Das wird schwer nachzuweisen sein, denn gezahlt hat er ja und zwar wozu er in der Lage war und angenommen hat die KM die Zahlungen wohl auch, also stillschweigend anerkannt. Da wir der Nachweisung von sich der Unterhaltspflicht entzogen schwierig. Und die Verhandlung steht fest, also muss er hin. Das sollte er gut vorbereitet tun und wenn er sich gut vorbereitet, braucht er auch keine anwaltliche Vertretung.
Um die SGB Angelegenheiten kann er sich aber durchaus zeitgleich kümmern. Da hat @Profiler recht. Immerhin muss er beachten, dass ein Kind bei ihm lebt und demzufolge hat er sich zwingend auch darum zu kümmern. Und wenn es nicht anders machbar ist, dann muss er aus Verantwortung für sein Kind heraus Geld vom Staat in Anspruch nehmen. Und nichts anderes meinte @Profiler sinnhaft mit seiner Darlegung.
Um die SGB Angelegenheiten kann er sich aber durchaus zeitgleich kümmern. Da hat @Profiler recht. Immerhin muss er beachten, dass ein Kind bei ihm lebt und demzufolge hat er sich zwingend auch darum zu kümmern. Und wenn es nicht anders machbar ist, dann muss er aus Verantwortung für sein Kind heraus Geld vom Staat in Anspruch nehmen. Und nichts anderes meinte @Profiler sinnhaft mit seiner Darlegung.