21-03-2011, 21:49
(21-03-2011, 19:31)Telepapi schrieb: also ich behaupte jetzt ganz frech, daß ein Umzug innerhalb eines Radius von 2km rein rechtlich keinen Kindesentzug darstellt
Um Kindesentzug ging es überhaupt nicht. Kindesentzug ist in § 235 StGB definiert und eine Straftat, die in vorliegender Konstellation sowieso nicht eintreten kann.
(21-03-2011, 19:31)Telepapi schrieb: Die Frage, welche ich mir gerade stelle ist, ob es offiziell bekannt ist, daß du derzeit die Betreuung übernimmst - bezahlt die Frau Unterhalt?
Wieso sollte sie? Sie wohnen alle zusammen, auch wenn die persönlichen Beziehungen abgekühlt sind. Formal betreuen beide das Kind.
(21-03-2011, 19:31)Telepapi schrieb: Eine Überweisung der Mutter mit Verwendungszweck "Schuhe", "Kommode" oder "Urlaub" dürfte dann nach meiner These genügen sie ins wohlverdiente Singledasein zu entlassen.
Erstens wird ihm die Mutter sicher nichts mit "Kommode" überweisen und zweitens würde das noch lange keine Unterhaltszahlung von ihr für das Kind belegen.
Auf Überweisungen der Mutter zu warten bringt ihn nicht weiter. Er soll Tagebuch führen wie in der Tfaq vorgeschlagen und sie möglichst schnell aus der Wohnung hinausexpedieren. Wäre das Wechselmodell lebbar?